Erstberatung
Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung (Erstberatung)
190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 226,10 € inkl. MwSt.).
Sollte die Kanzlei TOPAL in der gleichen Angelegenheit neben der Erstberatung weiterführend für Sie tätig werden, rechnet die Kanzlei TOPAL die Kosten für die Erstberatung selbstverständlich auf die weiteren Gebühren an.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, rechnet die Kanzlei TOPAL direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Ebenfalls übernimmt die Kanzlei TOPAL für Sie sämtliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Für Arbeitnehmer
Kosten der anwaltlichen Vertretung für Arbeitnehmer
In gerichtlichen Auseinandersetzungen ist jeder Anwalt in Deutschland gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einschließlich dem Vergütungsverzeichnisses geschuldeten Gebühren abzurechnen.
Es gibt Geschäftsgebühren, Verfahrensgebühren, Termingebühren und Einigungsgebühren. Je nachdem, wie sich die Angelegenheit gestaltet oder wie das Verfahren abgeschlossen wird, fallen bestimmte Gebühren an. Diese RVG-Honorare des Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem Streitwert, je nach Tätigkeit fallen gestaffelte Pauschalgebühren an. Die einzelnen Gebühren ergeben sich aus dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG).
Es handelt sich bei all diesen Gebühren um sog. Wertgebühren. Das heißt die Gebühren sind unterschiedlich „teuer“, je nachdem wie hoch der Wert des Verfahrens ist. Somit muss ein Wert für das Verfahren bestimmt werden.
Zu den angefallenen Gebühren kommen noch die Pauschale für Post und Telekommunikation (20,00 €) sowie die Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Für Arbeitgeber
Kosten der anwaltlichen Vertretung für Arbeitgeber
Hier gilt das unter Arbeitnehmer geschriebene entsprechend, sofern nicht eine individuelle schriftliche Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung) zwischen Arbeitgeber und Rechtsanwalt TOPAL getroffen wird.
Der Vorteil einer Honorarvereinbarung ist, dass minutengenau abgerechnet wird und Sie über die anwaltliche Tätigkeit genauestens informiert werden. Bereits im Vorfeld kann Rechtsanwalt TOPAL abschätzen, wie hoch sein Zeitaufwand sein wird, sodass Sie die Kosten besser planen können.
Für einen Betriebsrat
Rechtsanwaltskosten bei Tätigwerden für einen Betriebsrat
Der Arbeitgeber! trägt die Kosten des Rechtsanwaltes, der die Rechte des Betriebsrats außergerichtlich oder gerichtlich geltend macht. Der Betriebsrat kann Rechtsanwalt TOPAL durch ordnungsgemäßen Beschluss beauftragen und sich anschließend von den Rechtsanwaltskosten freistellen lassen.
Zentrale Vorschrift für diesen Grundsatz der Freistellung von Rechtsanwaltskosten ist § 40 Abs. 1 BetrVG. Allerdings muss der Arbeitgeber nur die sog. erforderlichen Kosten des Betriebsrats tragen, d.h. der Freistellungsanspruch des Betriebsrats kommt nur zum Tragen, wenn die Beauftragung des Rechtsanwalts und die damit einhergehenden Kosten als erforderlich anzusehen waren, wobei das Gericht bei der Beurteilung der Erforderlichkeit darauf beschränkt ist, zu prüfen, ob der Betriebsrat bei seiner Entscheidung auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt hat.
Für Rückfragen sowie bei Unklarheiten steht Ihnen Rechtsanwalt TOPAL gern zur Verfügung.
Kontakt
Kanzlei TOPAL
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